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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16   

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https://dejure.org/2019,84958
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16 (https://dejure.org/2019,84958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2019 - L 3 U 202/16 (https://dejure.org/2019,84958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - L 3 U 202/16 (https://dejure.org/2019,84958)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16
    Dabei liegt es auf der Hand, dass allein (enttäuschte) wunschbedingte Vorstellungen des gesetzlich Unfallversicherten, ihm stehe wegen eines Arbeitsunfalls ein Anspruch auf Behandlungs- oder Geldleistungen zu, einen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und anschließend aufgetretenen psychischen Gesundheitsbeschwerden nicht begründen können (vgl hierzu die Senatsurteile vom 17. Dezember 2014 - L 3 U 50/10 - und vom 29. August 2018 - L 3 U 7/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 7/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16
    Dabei liegt es auf der Hand, dass allein (enttäuschte) wunschbedingte Vorstellungen des gesetzlich Unfallversicherten, ihm stehe wegen eines Arbeitsunfalls ein Anspruch auf Behandlungs- oder Geldleistungen zu, einen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und anschließend aufgetretenen psychischen Gesundheitsbeschwerden nicht begründen können (vgl hierzu die Senatsurteile vom 17. Dezember 2014 - L 3 U 50/10 - und vom 29. August 2018 - L 3 U 7/15).
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